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   VGH Baden-Württemberg, 15.01.1981 - 5 S 1255/80   

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VGH Baden-Württemberg, 15.01.1981 - 5 S 1255/80 (https://dejure.org/1981,3030)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.01.1981 - 5 S 1255/80 (https://dejure.org/1981,3030)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Januar 1981 - 5 S 1255/80 (https://dejure.org/1981,3030)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1982, 56
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Diesen Vorgaben genügen die von den hier angegriffenen Entscheidungen verwendeten Maßstäbe für das gerichtliche Verfahren, indem sie jedenfalls der Sache nach davon ausgehen, dass für die Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum auf der Grundlage der Rechtsvermutung der unvordenklichen Verjährung wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung verlangen, mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 15. Januar 1981 - 5 S 1255/80 -, VBlBW 1982, S. 56 ; Urteil vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, S. 144 ; Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1997, § 2 Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    Nach der gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtspraxis war ein öffentlicher Weg gegeben, wenn eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war und der Weg von der zuständigen Behörde ausdrücklich oder stillschweigend zur Benutzung für jedermann oder einem bestimmten Personenkreis gewidmet worden war (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - juris Rn. 2; Urteil vom 7.2.1986 - 5 S 394/85 - VBlBW 1987, S. 101; Urteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 - VBlBW 1984, 275; Urteil vom 15.1.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56; ferner Schmid, Das öffentliche Wegerecht in Württemberg, S. 22).

    Es ist offensichtlich, dass die Hoffläche des Gebäudes Nr. 8 - des heutigen Klägergrundstücks - als Verbindungsstück diente zwischen dem Feldweg Nr. 37 und dem Ortsweg Nr. 15. In einem solchen Fall ist es unschädlich, dass auf dem Hofraum selbst keine klar als Wegeanlage erkennbare Teilfläche abgegrenzt ist (so in Bezug auf ähnlich gelagerte Sachverhalte auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 - juris Rn. 30; Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - juris Rn. 2 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.1.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56, 57).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2016 - 5 S 2577/15

    Keine unwesentliche Verlegung eines Weges bei Verlauf vollständig außerhalb der

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers gelten für den Nachweis der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung allerdings hohe Anforderungen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 15.04.2009, a.a.O. Rn. 31; Senatsurteile vom 15.01.1981 - 5 S 1255/80 -VBlBW 1982, 56 , und vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 1 S 1370/93

    Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges

    Dies schließt jedoch die äußere Erkennbarkeit des als Fußweg auf seiner Gesamtlänge nicht aus, weil die Weiterführung über die Hoffläche des klägerischen Grundstücks sich als natürliche Fortsetzung des Weges darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.1981 - 5 S 1255/80 -, VBlBW 1982, 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 189/90

    Einzelrichterentscheidung im vorbereitenden Verfahren; Vermutung der

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats unschädlich, soweit im übrigen eine äußerlich erkennbare Wegeanlage vorhanden ist (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 15.1.1981 -- 5 S 1255/80 -- VBlBW 1982, 56).
  • VG Kassel, 20.10.2023 - 7 K 1188/21

    Zum Anspruch auf Einräumung eines Anliegergebrauchs an einem gemeindlichen "Weg"

    Das Vorliegen eines öffentlichen Weges kann nur dann bejaht werden, wenn - abgesehen von der tatsächlichen Benutzung - weitere Tatsachen gegeben sind, aus denen mit Sicherheit entnommen werden kann, dass die Beteiligten bei der Benutzung des Weges von der Überzeugung ausgingen, kraft öffentlichen Rechts zu handeln (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.1981 - 5 S 1255/80, juris-Leitsatz).
  • VG Düsseldorf, 12.12.2001 - 16 K 1882/99

    Straßenrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens einer öffentlichen Straße i.S.d.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. März 1993 - 23 A 991/89 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1981 - 5 S 1255/80 -, VBlBW 1982, 56 (57); Germershausen-Seydel, Wegerecht und Wegeverwaltung in Preußen, 1. Band, S. 16.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1986 - 5 S 1076/85

    Zur Widmung eines Weges zum öffentlichen Verkehr

    Ist bei einem begrenzten Benutzerkreis die Widmung eines Weges zum öffentlichen Verkehr kraft unvordenklicher Verjährung nachgewiesen (vgl. Urteil des Senates vom 15.01.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56 und vom 14.08.1984 - 5 S 888/84 -), besteht besonderer Anlaß zu prüfen, ob es sich um einen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten öffentlichen Weg handelt.
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